AGB
Die Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von EVENT B2B sind auf die Empfehlung vom Fachverband der Freizeitbetriebe Österreichs und seinen Landesfachorganisationen aufgebaut

1. Verhältnis Auftraggeber – Auftragnehmer; Sorgfaltspflichten
a) Der Auftraggeber als Veranstalter beauftragt EVENT B2B mit den im Angebot beschriebenen und in der Auftragsbestätigung bestätigten organisatorischen Leistungen.
b) EVENT B2B ist verpflichtet, ihre Leistungen nach den Grundsätzen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns unter Beachtung der Interessen des Auftraggebers zu erbringen.


2. Leistung - Leistungsumfang
a) Der Umfang der vertraglichen Leistungen und das Honorar (Entgelt) ergibt sich aus der schriftlichen Vereinbarung. Nebenabreden oder Abänderungen, die den Umfang der vertraglichen Leistung oder den Preis verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung der Vertragspartner und sollen unverzüglich schriftlich festgehalten werden.
b) Soweit EVENT B2B Leistungen im Auftrag und auf Rechnung des Auftraggebers erfüllen soll, ist dies ausdrücklich schriftlich festzuhalten. Dies betrifft insbesondere öffentlich-rechtliche (zB Anmeldung der Veranstaltung bei der zuständigen Behörde oder der AKM) oder privatrechtliche Rechtsakte, die Miete von Räumen, den Abschluss von Verträgen im Gastronomiebereich, sowie den Abschluss von Verträgen mit Künstlern, Lieferanten und Subunternehmern.
c) In diesem Fall holt EVENT B2B auf Wunsch des Auftraggebers entgeltlich, wie in der Honorarvereinbarung fixiert, Kostenvoranschläge geeigneter Lieferanten und Subunternehmer ein. Die Auswahl der von EVENT B2B vorgeschlagenen Lieferanten und Subunternehmer erfolgt, wenn nicht anderes vereinbart wird, durch den Auftraggeber; wenn dieser es wünscht, durch EVENT B2B.

3. Steuern und finanzielle Abwicklung
a) Die aus der Durchführung der Veranstaltung entstehenden Steuern, Gebühren, Abgaben und Urheberrechtsentgelte (AKM udgl.) gehen zu Lasten des Auftraggebers.
b) Die Rechnungslegung hat  durch EVENT B2B in schriftlicher Form nach der Veranstaltung zu erfolgen.

4. Honorar
a) Die Zahlungsmodalitäten sind in der Vereinbarung zu regeln.
b) Lädt der Auftraggeber EVENT B2B zur Erstellung eines Angebotes (Präsentation) ein und erfolgt die Vergabe des Auftrages nicht an EVENT B2B bzw. findet die Veranstaltung aus welchen Gründen immer nicht statt, ist EventB2B berechtigt, für ihre Leistung ein angemessenes, nach Möglichkeit in der Vereinbarung zu regelndes Honorar zu verrechnen.

5. Kündigung
Der Auftraggeber ist berechtigt. das Vertragsverhältnis mit EVENT B2B jederzeit zu kündigen. Die vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses verpflichtet den Auftraggeber jedoch zur Zahlung des vereinbarten Entgeltes abzüglich der aufgrund der vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses eingesparten Aufwendungen.

6. Haftung des Auftraggebers
Der Mieter haftet für alle Schäden welche an den Spielgeräten wahrend der gesamten Mietdauer verursacht werden, ebenso wenn die Sache untergeht (Brand, Diebstahl etc,). Behördliche Betriebsgenehmigungen müssen vom Auftraggeber selbst eingeholt werden. Der Auftraggeber hält EventB2B schad- und klaglos.
 

7. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand vereinbaren die Parteien den Standort von EVENT B2B und die Anwendung österreichischen Rechts.

8. Nebenabreden / Schriftform
a) Die Vertragsparteien vereinbaren strenge Vertraulichkeit über alle sich aus dem Geschäftsverkehr entstandenen Kenntnisse gegenüber Dritten, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
b) Sollte eine oder mehrere der in diesem Vertrag getroffenen Vereinbarungen rechtlich unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.
c) Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Vertragsabwicklung Daten gespeichert werden.
d) Der Auftraggeber ist damit einverstanden dass EventB2B Fotos, Filme aus den Veranstaltungen zu Werbezwecken z.B. in der Homepage der Agentur oder in Werbeaussendungen verwenden kann.

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